Ein 85 Dezibel lauter Signalton, der Leben retten kann. Die Rede ist von Rauchmeldern, die bereits in allen Bundesländern Pflicht sind.
Doch feuersicher vermieten, was bedeutet das genau?
Vermieter und Eigentümer stehen meistens in der Verantwortung, Rauchmelder im Wohneigentum zu installieren.
Um Ihre Immobilie sicher vermieten zu können, zeigen wir Ihnen im Folgenden in welchen Räumen und wie genau die Rauchwarnmelder montiert werden müssen. Zudem bekommen Vermieter ein Gefühl für die zu erwartenden Kosten – und wie diese auf die Mieter umgelegt werden können.
In allen 16 Bundesländern herrscht, insbesondere für Um- und Neubauten, eine Rauchmelderpflicht. Doch wer für den Einbau und die Wartung der Geräte zuständig ist, ist Ländersache und daher in den jeweiligen Landesbauordnungen verankert.
Denn je nach Landesbauordnung gelten andere Bestimmungen: Während in Mecklenburg-Vorpommern allein der Mieter für Montage und Wartung zuständig ist, ist laut gesetzlicher Grundlage der Einbau in allen anderen Bundesländern Vermietersache. Wer in der Rauchmelderpflicht steht, entscheiden daher die einzelnen Bundesländer (Tabelle).
Bundesland | Montage | Wartung | Nachrüstfrist |
---|---|---|---|
Baden-Württemberg | Eigentümer | Mieter | bis 31.12.2014 |
Bayern | Eigentümer | Mieter | bis 31.12.2017 |
Berlin | Eigentümer | Mieter | bis 31.12.2020 |
Brandenburg | Eigentümer | Eigentümer | bis 31.12.2020 |
Bremen | Eigentümer | Mieter | bis 31.12.2015 |
Hamburg | Eigentümer | Eigentümer | bis 31.12.2010 |
Hessen | Eigentümer | Mieter | bis 31.12.2014 |
Mecklenburg-Vorpommern | Mieter | Mieter | bis 31.12.2009 |
Nordrhein-Westfalen | Eigentümer | Mieter | bis 31.12.2016 |
Niedersachsen | Eigentümer | Mieter | bis 31.12.2015 |
Rheinland-Pfalz | Eigentümer | Eigentümer | bis 12.07.2012 |
Sachsen | Eigentümer | Mieter | gilt bislang nur für Neu- und Umbauten |
Sachsen-Anhalt | Eigentümer | Eigentümer | bis 31.12.2014 |
Saarland | Eigentümer | Eigentümer | gilt bislang nur für Neu- und Umbauten |
Schleswig-Holstein | Eigentümer | Mieter | bis 31.12.2010 |
Thüringen | Eigentümer | Eigentümer | bis 31.12.2018 |
Bei der Montage der Rauchwarnmelder gilt es, den Mindestschutz pro Etage einzuhalten: In allen Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren muss mindestens je ein Rauchmelder angebracht werden. Wenn der Raum größer als 60 Quadratmeter groß ist, sind zwei Rauchwarnmelder empfehlenswert.
Wichtig: Rauchmelder sollten nicht in Räumen mit starker Staub-, Dampf-, oder Rauchentwicklung wie Küche oder Bad montiert werden.
Doch wie sollten die Rauchmelder am besten angebracht werden? Für die Installation des Rauchmelders gilt:
Vermieter, die sich die Installation eines Rauchwarnmelder selbst nicht zutrauen, sollten nicht zögern und einen Fachbetrieb beauftragen. Denn: „Vorsicht ist besser als Nachsicht“ – und kann im Notfall Leben retten.
Einmal im Jahr ist es soweit: Der Rauchwarnmelder muss auf seine Funktionstüchtigkeit überprüft werden. Wer die Wartung übernehmen muss, legt die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes fest (Tabelle).
In Bundesländern, in denen die Wartung Vermietersache ist, können diese ihre Wartungspflicht vertraglich auf den Mieter übertragen.
Doch Vorsicht: Die Sekundärhaftung für Vermieter und Eigentümer bleibt dennoch bestehen.
“Daher sollte vorher geprüft werden, ob der Mieter physisch und psychisch in der Lage ist, die Wartung für die Geräte zu übernehmen.
”
Wenn nötig, sollte ihm entsprechend die notwendigen Werkzeuge an die Hand gegeben werden.
Das sollte bei einer Wartung überprüft werden:
Unser Tipp: Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte ein Eigentümer die Rauchmelder-Installation über Dritte warten lassen (zum Beispiel durch Hausmeisterdienste).
Rauchmelder ist nicht gleich Rauchmelder. Beim Kauf sollte nicht an der Qualität gespart werden – schließlich geht es im Notfall um Leben und Tod.
Mit diesen technischen Anforderungen erkennen Sie einen Qualitätsrauchmelder:
Eine Übersicht über die Finanzen ist die Grundlage für eine optimale Planung. Doch mit welchen finanziellen Aufwand müssen Vermieter für den Einbau der Rauchwarnmelder rechnen?
“In der Regel können Eigentümer für eine 3-Zimmer-Wohnung zwischen 50 und 100 Euro für die Installation der Geräte einplanen.
”
Wer einen Handwerker für die Montage und Wartung beauftragt, muss meistens das zwei- bis dreifache zahlen.
Das Gute: Die Installation von Rauchmeldern gilt als Modernisierungsmaßnahme. Dementsprechend dürfen Vermieter die Kosten nach § 559 BGB auf die Miete umlegen. Hierfür dürfen Vermieter maximal 11 Prozent zur jährlichen Kaltmiete hinzurechnen.
Und auch der Aufwand für die Wartung zählt zu den Betriebs- und Nebenkosten und darf daher auf den Mieter – sofern im Mietvertrag festgelegt – umgelegt werden. Andernfalls kann der Kostenaufwand in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
Rauchmelderpflicht ist Ländersache. Wer die Verantwortung zur Installation und Wartung der Rauchmelder trägt, bestimmt daher die Landesbauordnung jedes Bundeslandes individuell.
Fakt ist: Der laute Signalton kann Leben retten. Umso wichtiger ist es, dass bei der Montage der Rauchwarnmelder der Mindestschutz pro Etage eingehalten wird und sich mindestens ein Rauchmelder in allen Schlafzimmern, Kinderzimmern, sowie Fluren befindet.
Und auch auf die jährliche Wartung der Rauchmelder sollte nicht verzichtet werden, damit die Geräte ihren Zweck erfüllen.
Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken. Bitte wende Dich für eine Rechtsberatung an die zuständigen Behörden oder einen Anwalt.
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