Rauchmelderpflicht für Vermieter - Installation & Wartung

Marle Schwien

Aktualisiert am Nov. 08 • 4 Minuten Lesezeit

Ein 85 Dezibel lauter Signalton, der Leben retten kann. Die Rede ist von Rauchmeldern, die in Deutschland Pflicht sind. Doch feuersicher vermieten, was bedeutet das genau? Vermieter und Eigentümer stehen meistens in der Verantwortung, Rauchmelder im Wohneigentum zu installieren.

Um deine Immobilie sicher vermieten zu können, zeigen wir dir im Folgenden in welchen Räumen und wie genau die Rauchwarnmelder montiert werden müssen. Zudem bekommen Vermieter ein Gefühl für die zu erwartenden Kosten – und wie diese auf die Mieter umgelegt werden können.

Sind Rauchmelder in ganz Deutschland Pflicht?

In allen 16 Bundesländern herrscht, insbesondere für Um- und Neubauten, eine Rauchmelderpflicht. Für Bestandsbauten gilt in 15 Bundesländern schon länger die Pflicht für die Installation von Rauchmeldern. Im Bundesland Sachsen gilt die Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten seit Juni 2022. Hierfür wurde eine Übergangsfrist bis 31.Dezember 2023 festgelegt.

Gut zu wissen: Die Rauchmelderpflicht gilt in allen Häusern oder Wohnungen, unabhängig davon, ob sie selbst bewohnt oder vermietet werden.

Wer ist für die Installation von Rauchmeldern verantwortlich: Mieter oder Vermieter?

Die Landesbauordnungen (LBO) der verschiedenen Bundesländer haben klare Vorschriften erlassen, um die Installation und Wartung von Rauchmeldern zu regeln. Die Pflicht zur Installation von Rauchmeldern liegt in allen Bundesländern beim Vermieter oder Eigentümer. Das bedeutet, dass sie sicherstellen müssen, dass in ihrer Wohnung entsprechende Rauchmelder fachgerecht installiert werden. Außerdem sind Eigentümer und Vermieter gemäß der Rauchmelderpflicht für den Austausch von Rauchmeldern zuständig.

Wer ist für die Wartung von Rauchmeldern verantwortlich?

Gemäß deutschem Mietrecht ist der Vermieter für die vermietete Wohnung und alle darin enthaltenen sowie mitvermieteten Geräte verantwortlich. Dazu zählen beispielsweise Küchengeräte oder auch ein installierter Rauchmelder im Mietobjekt. Der Vermieter ist also dafür zuständig, diese Geräte in funktionsfähigem Zustand zu halten. Auf der anderen Seite hat der Mieter die Verantwortung, dem Vermieter den Zugang zur Wohnung zwecks Wartung und Instandhaltung zu gewähren.

Es ist möglich, dass der Vermieter in Absprache mit dem Mieter eine Vereinbarung trifft, in der die Verantwortung für die regelmäßige Wartung auf den Mieter übertragen wird. Wenn in einem bestehenden Mietverhältnis Rauchmelder montiert werden, kann eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag getroffen werden.

Vorsicht: Die Sekundärhaftung für Vermieter und Eigentümer bleibt dennoch bestehen. Daher sollte vorher geprüft werden, ob der Mieter in der Lage ist, die Wartung für die Geräte zu übernehmen.

Was muss bei der jährlichen Wartung beachtet werden?

Gemäß der Anwendernorm DIN 14676 muss die Wartung des Rauchmelders einmal pro Jahr erfolgen. Hierbei muss der Rauchwarnmelder auf seine Funktionstüchtigkeit überprüft werden. Folgende Punkte sollten bei einer Wartung überprüft werden:

  • Liegt die Raucheintrittsöffnung frei?
  • Test-Taste: Kann probeweise ein Alarm ausgelöst werden?
  • Ist ein Batteriewechsel nötig?
  • Ist die nähere Umgebung von Hindernissen freigeräumt?
  • Im Rahmen der Instandhaltung muss der Rauchwarnmelder nach 10 Jahren ausgewechselt werden – wann ist es soweit?

Unser Tipp: Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte der Eigentümer die Wartung des Rauchmelders Dritten überlassen (zum Beispiel Hausmeisterdiensten).

In welchen Räumen sind Rauchmelder Pflicht?

Bei der Montage der Rauchwarnmelder gilt es, den Mindestschutz pro Etage einzuhalten: In allen Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, die als Rettungsweg dienen, muss mindestens je ein Rauchmelder angebracht werden. Wenn der Raum größer als 60 Quadratmeter ist, sind zwei Rauchwarnmelder empfehlenswert.

In den Bundesländern Berlin und Brandenburg besteht zusätzlich die Pflicht zur Installation von Rauchmeldern in Wohn- und Arbeitszimmern. Außerdem schreibt Baden-Württemberg vor, dass Rauchmelder in allen Räumen außerhalb von Wohnungen montiert werden müssen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen.

Wichtig: Rauchmelder sollten nicht in Räumen mit starker Staub-, Dampf-, oder Rauchentwicklung wie Küche oder Bad montiert werden.

Wie muss man Rauchmelder anbringen?

Doch wie sollten die Rauchmelder am besten angebracht werden? Idealerweise sollten Rauchmelder in der Mitte der Decke positioniert werden. Für die Installation des Rauchmelders gilt:

  • Der Mindestabstand von einem halben Meter zur Wand, zu anderen Geräten, Möbeln oder anderen Hindernissen ist einzuhalten.
  • Bei Dachschrägen sollte der Melder etwa 50 Zentimeter unterhalb des höchsten Punktes montiert werden.
  • Den Rauchmelder immer in waagerechter Position anbauen.

Vermieter, die sich die Installation eines Rauchwarnmelder selbst nicht zutrauen, sollten nicht zögern und einen Fachbetrieb beauftragen. Denn: „Vorsicht ist besser als Nachsicht“ – und kann im Notfall Leben retten.

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Welche technischen Anforderungen müssen Rauchmelder erfüllen?

Rauchmelder ist nicht gleich Rauchmelder. Beim Kauf sollte nicht an der Qualität gespart werden – schließlich geht es im Notfall um Leben und Tod.

Mit diesen technischen Anforderungen erkennst du einen Qualitätsrauchmelder:

  • CE-Kennzeichnung (Erfüllung der europäischen Gerätenorm DIN-Norm EN 14604)
  • Nummer des EG-Konformitätszertifikates
  • Gütesiegel für geprüfte Sicherheit
  • VdS- oder Q-Label oder TÜV-Zertifizierung der VdS Schadensverhütungs-GmbH (ein „Q“ in Verbindung mit dem VdS-Zeichen zeugt von hoher Qualität)

Tipp: Bei größeren Wohnräumen oder mehreren Stockwerken empfehlen wir funkvernetzte Rauchmelder.

Was kostet ein Rauchmelder?

Eine Übersicht über die Finanzen ist die Grundlage für eine optimale Planung. Doch mit welchem finanziellen Aufwand müssen Vermieter für den Einbau der Rauchwarnmelder rechnen? In der Regel können Eigentümer mit einem Preis von 50,00 bis 60 Euro pro Rauchmelder rechnen. Wer einen Handwerker für die Montage und Wartung beauftragt, muss meistens das Zwei- bis Dreifache zahlen.

Können die Kosten für den Rauchmelder auf den Mieter umgelegt werden?

Die Installation eines Rauchmelders gilt als Modernisierungsmaßnahme, da die Maßnahme zur Verbesserung der Mietsache dient. Dementsprechend dürfen Vermieter die Kosten nach § 559 BGB auf den Mieter umlegen. Hierfür dürfen Vermieter maximal 11 Prozent zur jährlichen Kaltmiete hinzurechnen. Der Austausch eines defekten Rauchmelders hingegen zählt nicht als Modernisierung und kann daher nicht auf den Mieter umgelegt werden.

Der Aufwand für die Wartung zählt zu den Betriebs- und Nebenkosten und darf daher auf den Mieter – sofern im Mietvertrag festgelegt – umgelegt werden. Andernfalls kann der Kostenaufwand in der Steuererklärung berücksichtigt werden.

Was passiert bei Missachtung der Rauchmelderpflicht?

Bisher gibt es in keinem deutschen Bundesland eine Kontrollinstanz für die Überprüfung der Rauchmelderpflicht. Mecklenburg-Vorpommern plant jedoch, Verstöße künftig als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Sollte ein Mieter bei den Behörden das Fehlen eines Rauchmelders in seiner Wohnung melden, kann dies für den Vermieter zu erheblichen Geldbußen führen.

Fazit zur Rauchmelderpflicht

Die Installation und Wartung von Rauchwarnmeldern ist in Deutschland ein wichtiger Bestandteil der Sicherheit in Wohnräumen. In jedem der 16 Bundesländer gelten spezifische Regelungen zur Rauchmelderpflicht, sowohl für Um- und Neubauten als auch für Bestandsbauten. Als Vermieter ist es also von Bedeutung, dass du dich über die aktuellen Vorschriften in deinem Bundesland informierst. Diese Vorschriften findest du in der jeweiligen Landesbauordnung.

Fakt ist: Der laute Signalton kann Leben retten. Umso wichtiger ist es, dass bei der Montage der Rauchwarnmelder der Mindestschutz pro Etage eingehalten wird und sich mindestens ein Rauchmelder in allen Schlafzimmern, Kinderzimmern, sowie Fluren befindet. Und auch auf die jährliche Wartung der Rauchmelder sollte nicht verzichtet werden, damit die Geräte ihren Zweck erfüllen.

Achte also bei der Vermietung deiner Immobilie darauf, dass du die Rauchmelderpflicht einhältst und dein Mieter die Wartung aller Geräte übernimmt.

Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken. Bitte wende Dich für eine Rechtsberatung an die zuständigen Behörden oder einen Anwalt.

Für Feedback zu diesem Artikel oder andere Vorschläge schicke bitte eine E-Mail an content@housinganywhere.com

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