Rauchmelderpflicht für Vermieter – Wo gilt sie?

Marle Schwien

Aktualisiert am Sept. 09 • 5 Minuten Lesezeit

Ein 85 Dezibel lauter Signalton, der Leben retten kann. Die Rede ist von Rauchmeldern, die bereits in allen Bundesländern Pflicht sind.

Doch feuersicher vermieten, was bedeutet das genau?

Vermieter und Eigentümer stehen meistens in der Verantwortung, Rauchmelder im Wohneigentum zu installieren.

Um Ihre Immobilie sicher vermieten zu können, zeigen wir Ihnen im Folgenden in welchen Räumen und wie genau die Rauchwarnmelder montiert werden müssen. Zudem bekommen Vermieter ein Gefühl für die zu erwartenden Kosten – und wie diese auf die Mieter umgelegt werden können.

Rauchmelderpflicht ist Ländersache

In allen 16 Bundesländern herrscht, insbesondere für Um- und Neubauten, eine Rauchmelderpflicht. Doch wer für den Einbau und die Wartung der Geräte zuständig ist, ist Ländersache und daher in den jeweiligen Landesbauordnungen verankert.

Denn je nach Landesbauordnung gelten andere Bestimmungen: Während in Mecklenburg-Vorpommern allein der Mieter für Montage und Wartung zuständig ist, ist laut gesetzlicher Grundlage der Einbau in allen anderen Bundesländern Vermietersache. Wer in der Rauchmelderpflicht steht, entscheiden daher die einzelnen Bundesländer (Tabelle).

BundeslandMontageWartungNachrüstfrist
Baden-WürttembergEigentümerMieterbis 31.12.2014
BayernEigentümerMieterbis 31.12.2017
BerlinEigentümerMieterbis 31.12.2020
BrandenburgEigentümerEigentümerbis 31.12.2020
BremenEigentümerMieterbis 31.12.2015
HamburgEigentümerEigentümerbis 31.12.2010
HessenEigentümerMieterbis 31.12.2014
Mecklenburg-VorpommernMieterMieterbis 31.12.2009
Nordrhein-WestfalenEigentümerMieterbis 31.12.2016
NiedersachsenEigentümerMieterbis 31.12.2015
Rheinland-PfalzEigentümerEigentümerbis 12.07.2012
SachsenEigentümerMietergilt bislang nur für Neu- und Umbauten
Sachsen-AnhaltEigentümerEigentümerbis 31.12.2014
SaarlandEigentümerEigentümergilt bislang nur für Neu- und Umbauten
Schleswig-HolsteinEigentümerMieterbis 31.12.2010
ThüringenEigentümerEigentümerbis 31.12.2018

Von der Küche bis zum Schlafzimmer: In welchen Räumen müssen Rauchmelder angebracht werden?

Bei der Montage der Rauchwarnmelder gilt es, den Mindestschutz pro Etage einzuhalten: In allen Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren muss mindestens je ein Rauchmelder angebracht werden. Wenn der Raum größer als 60 Quadratmeter groß ist, sind zwei Rauchwarnmelder empfehlenswert.

Wichtig: Rauchmelder sollten nicht in Räumen mit starker Staub-, Dampf-, oder Rauchentwicklung wie Küche oder Bad montiert werden.

Waagerechte Position für Rauchmelder

Doch wie sollten die Rauchmelder am besten angebracht werden? Für die Installation des Rauchmelders gilt:

  • Der Mindestabstand von einem halben Meter zur Wand ist einzuhalten.
  • Bei Dachschrägen sollte der Melder etwa 50 Zentimeter unterhalb des höchsten Punktes montiert werden.
  • Den Rauchmelder immer in waagerechter Position anbauen.

Vermieter, die sich die Installation eines Rauchwarnmelder selbst nicht zutrauen, sollten nicht zögern und einen Fachbetrieb beauftragen. Denn: „Vorsicht ist besser als Nachsicht“ – und kann im Notfall Leben retten.

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Jährliche Wartung

Einmal im Jahr ist es soweit: Der Rauchwarnmelder muss auf seine Funktionstüchtigkeit überprüft werden. Wer die Wartung übernehmen muss, legt die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes fest (Tabelle).

In Bundesländern, in denen die Wartung Vermietersache ist, können diese ihre Wartungspflicht vertraglich auf den Mieter übertragen.

Doch Vorsicht: Die Sekundärhaftung für Vermieter und Eigentümer bleibt dennoch bestehen.

Daher sollte vorher geprüft werden, ob der Mieter physisch und psychisch in der Lage ist, die Wartung für die Geräte zu übernehmen.

Wenn nötig, sollte ihm entsprechend die notwendigen Werkzeuge an die Hand gegeben werden.

Das sollte bei einer Wartung überprüft werden:

  • Liegt die Raucheintrittsöffnung frei?
  • Test-Taste: Kann probeweise ein Alarm ausgelöst werden?
  • Ist ein Batteriewechsel nötig?
  • Ist die nähere Umgebung von Hindernissen freigeräumt?
  • Im Rahmen der Instandhaltung muss der Rauchwarnmelder nach 10 Jahren ausgewechselt werden – wann ist es soweit?

Unser Tipp: Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte ein Eigentümer die Rauchmelder-Installation über Dritte warten lassen (zum Beispiel durch Hausmeisterdienste).

Technische Anforderungen für Rauchmelder

Rauchmelder ist nicht gleich Rauchmelder. Beim Kauf sollte nicht an der Qualität gespart werden – schließlich geht es im Notfall um Leben und Tod.

Mit diesen technischen Anforderungen erkennen Sie einen Qualitätsrauchmelder:

  • CE-Kennzeichnung
  • Gerätenorm Europäische DIN-Norm EN 14604
  • Nummer des EG-Konformitätszertifikates
  • Gütesiegel für geprüfte Sicherheit
  • VdS- oder Q-Label oder TÜV-Zertifizierung der VdS Schadensverhütungs-GmbH (ein „Q“ in Verbindung mit dem VdS-Zeichen zeugt von hoher Qualität)

Mit diesen Kosten müssen Vermieter für Rauchmelder rechnen

Eine Übersicht über die Finanzen ist die Grundlage für eine optimale Planung. Doch mit welchen finanziellen Aufwand müssen Vermieter für den Einbau der Rauchwarnmelder rechnen?

In der Regel können Eigentümer für eine 3-Zimmer-Wohnung zwischen 50 und 100 Euro für die Installation der Geräte einplanen.

Wer einen Handwerker für die Montage und Wartung beauftragt, muss meistens das zwei- bis dreifache zahlen.

Das Gute: Die Installation von Rauchmeldern gilt als Modernisierungsmaßnahme. Dementsprechend dürfen Vermieter die Kosten nach § 559 BGB auf die Miete umlegen. Hierfür dürfen Vermieter maximal 11 Prozent zur jährlichen Kaltmiete hinzurechnen.

Und auch der Aufwand für die Wartung zählt zu den Betriebs- und Nebenkosten und darf daher auf den Mieter – sofern im Mietvertrag festgelegt – umgelegt werden. Andernfalls kann der Kostenaufwand in der Steuererklärung berücksichtigt werden.

Im Überblick

Rauchmelderpflicht ist Ländersache. Wer die Verantwortung zur Installation und Wartung der Rauchmelder trägt, bestimmt daher die Landesbauordnung jedes Bundeslandes individuell.

Fakt ist: Der laute Signalton kann Leben retten. Umso wichtiger ist es, dass bei der Montage der Rauchwarnmelder der Mindestschutz pro Etage eingehalten wird und sich mindestens ein Rauchmelder in allen Schlafzimmern, Kinderzimmern, sowie Fluren befindet.

Und auch auf die jährliche Wartung der Rauchmelder sollte nicht verzichtet werden, damit die Geräte ihren Zweck erfüllen.

Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken. Bitte wende Dich für eine Rechtsberatung an die zuständigen Behörden oder einen Anwalt.

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