Modernisierung der Mietwohnung: Maßnahmen für Vermieter

Paulin

Aktualisiert am März 28 • 5 Minuten Lesezeit

Die Modernisierung der Mietwohnung kann die Wohnqualität für Mieter erheblich verbessern und gleichzeitig den Wert der Immobilie steigern. In diesem Artikel erfährst du, was du als Vermieter über die Modernisierung deines Mietobjekts wissen musst. Wir erklären dir, wie du die Modernisierung ankündigst und wann du die Miete erhöhen kannst.

Wann spricht man von Modernisierung der Mietwohnung?

Die Modernisierung eines Mietobjekts bezieht sich auf eine Reihe von baulichen, technischen oder energetischen Modernisierungsmaßnahmen, die durchgeführt werden, um die Wohnqualität zu verbessern, die Energieeffizienz zu steigern oder das Erscheinungsbild zu erneuern.

Welche Maßnahmen gehören zur Modernisierung einer Immobilie?

Gemäß § 555b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gehören folgende Maßnahmen zur Modernisierung einer Immobilie:

  • Energetische Modernisierung: Dies bezieht sich auf bauliche Veränderungen, die dazu dienen, Energie nachhaltig zu sparen, indem beispielsweise die Wärmedämmung verbessert wird.
  • Umweltschutz und Ressourcenschonung: Hierunter fallen Maßnahmen, die dazu dienen, nicht erneuerbare Energie nachhaltig einzusparen oder das Klima nachhaltig zu schützen, sofern keine bereits erfolgte energetische Modernisierung vorliegt.
  • Wassereinsparung: Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Wasserverbrauch nachhaltig zu reduzieren, beispielsweise durch den Einbau von Wohnungswasserzählern.
  • Erhöhung des Nutzwerts: Hierunter fallen Veränderungen, die den Nutzwert der Mietwohnung nachhaltig erhöhen, wie beispielsweise die Modernisierung der Küche oder des Badezimmers.
  • Glasfaseranschluss: Erstmaliger Anschluss der Mietwohnung an ein leistungsstarkes Glasfasernetz, das eine schnelle Internetverbindung ermöglicht.
  • Verbesserung der Wohnverhältnisse: Diese Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, die allgemeinen Lebensbedingungen in der Mietwohnung dauerhaft zu verbessern.
  • Maßnahmen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat und keine Erhaltungsmaßnahmen gemäß § 555a des BGB sind.
  • Schaffung von neuem Wohnraum: Diese Maßnahmen dienen zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum.

Was fällt nicht unter Modernisierungsmaßnahmen?

Gemäß einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. November 2017 fallen bauliche Veränderungen, die den Charakter einer Mietwohnung grundlegend verändern würden, gesetzlich nicht unter Modernisierungsmaßnahmen.

Außerdem gehören Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten wie beispielsweise der Austausch eines defekten Heizkessels nicht zur Modernisierung eines Mietobjekts. Wenn man hingegen auf eine nachhaltige Pelletheizung umstellt, wodurch der Mieter Energie einspart, gilt es als Modernisierungsmaßnahme.

Was ist der Unterschied zwischen einer Sanierung und einer Modernisierung?

Eine Sanierung bezieht sich auf umfassende Renovierungsarbeiten, die strukturelle Reparaturen einschließen, um eine Immobilie in einen besseren Zustand zu versetzen, während Modernisierung gezielte Verbesserungen umfasst, um die Wohnqualität und Effizienz zu steigern, ohne notwendigerweise strukturelle Schäden zu beheben.

Eine Sanierung ist oft notwendig, um schwerwiegende Schäden zu korrigieren, während Modernisierung darauf abzielt, die Immobilie zu aktualisieren oder aufzuwerten, um den aktuellen Standards und Bedürfnissen gerecht zu werden.

Die Sanierung einer Immobilie kann das Entfernen von Schimmel oder das Trockenlegen eines feuchten Kellers einschließen. Modernisierungsmaßnahmen hingegen umfassen den Einbau einer neuen Heizung oder die Dämmung eines Daches.

Wann muss der Vermieter den Mieter über eine Modernisierung informieren?

Gemäß § 555c des BGB ist es die Pflicht des Vermieters, dem Mieter spätestens drei Monate vor Beginn geplanter Modernisierungsmaßnahmen an einem Haus oder einer Wohnung eine schriftliche Ankündigung zukommen zu lassen. Diese Mitteilung kann schriftlich per Brief oder E-Mail übermittelt werden und muss folgende Informationen beinhalten:

  • Art und Umfang der Maßnahme: Du musst detailliert beschreiben, welche Modernisierungsmaßnahmen geplant sind und wie sich die Wohnung verändern wird beziehungsweise wie die Maßnahme den künftigen Mietgebrauch beeinflusst.
  • Beginn der Baumaßnahme: Die Ankündigung muss den geplanten Beginn der Modernisierungsmaßnahme festlegen.
  • Voraussichtliche Dauer der Arbeiten: Der Vermieter sollte eine Schätzung zur voraussichtlichen Dauer der Modernisierungsarbeiten geben, damit der Mieter eine Vorstellung davon hat, wie lange die Beeinträchtigungen andauern.
  • Voraussichtliche Mieterhöhung: Es ist erforderlich, dass die Ankündigung Informationen zur geschätzten Mieterhöhung enthält, die aufgrund der Modernisierungsmaßnahmen erwartet wird.
  • Künftige Betriebskosten: Du solltest du auch die geschätzten Auswirkungen auf die zukünftigen Betriebskosten des Mietobjektes darlegen, die sich aufgrund der Modernisierungsarbeiten ergeben können.

Folgendes Musterschreiben kann dir dabei helfen, die Modernisierungsankündigung zu verfassen.

Nach wievielen Jahren fallen Modernisierungsmaßnahmen an?

In der langfristigen Planung ist es ratsam, zu berücksichtigen, wie lange zentrale Bauteile von Gebäuden in der Regel ihre Funktionalität behalten und wann Erneuerungen in Betracht gezogen werden sollten. Der Zustand einer Immobilie wird nicht allein durch ihr Alter bestimmt, sondern auch durch die Qualität der verwendeten Baumaterialien und die Intensität ihrer Nutzung.

Die Nutzungsdauer kann daher variieren. Zum Beispiel können Heizungsanlagen etwa 10 bis 50 Jahre in Verwendung sein, Wasserleitungen 25 bis 40 Jahre, Sanitäranlagen 15 bis 40 Jahre und Elektroinstallationen 20 bis 50 Jahre.

Darf der Mieter Modernisierungsmaßnahmen ablehnen?

Der Mieter muss Modernisierungsmaßnahmen grundsätzlich dulden, sofern sie ordnungsgemäß angekündigt wurden. Eine Ausnahme besteht, wenn die Maßnahmen für den Mieter oder seine Familie eine unzumutbare Belastung darstellen würden. Dabei werden auch die Interessen des Vermieters und anderer Mieter berücksichtigt.

Der Mieter sollte eventuelle Einwände rechtzeitig, spätestens bis zum Ende des Folgemonats nach Erhalt des Ankündigungsschreibens, mitteilen. Falls der Vermieter die Frist nicht erwähnt hat, können Einwände auch zu einem späteren Zeitpunkt vorgebracht werden.

Modernisierungskosten: Was darf auf den Mieter umgelegt werden?

Die umlagefähigen Kosten umfassen Baumaterial, Handwerkerkosten und sogar die Eigenleistungen des Vermieters. Der Vermieter muss alle Kosten nachweisen, sie auf die einzelnen Wohnungen aufteilen und die resultierende Mieterhöhung transparent darlegen.

Maßnahmen, die dazu beitragen, erneuerbare Energie zu sparen oder zum Umweltschutz beitragen, können nicht auf den Mieter umgelegt werden. Dies gilt auch für Arbeiten, die zusätzlichen Wohnraum schaffen. Zum Beispiel trägst du als Vermieter die Kosten für die Installation einer Photovoltaik-Anlage oder den Ausbau eines Dachgeschosses.

Wie hoch darf die Miete nach Modernisierung erhöht werden?

Seit Januar 2019 gelten in Deutschland strengere Regeln für das Umlegen von Modernisierungskosten auf den Mieter. Innerhalb von sechs Jahren dürfen Vermieter nur noch zwei Euro pro Quadratmeter auf den Mietpreis aufschlagen, wenn die ursprüngliche Miete unter 7 Euro pro Quadratmeter lag. Bei höheren Mieten können bis zu drei Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren erhöht werden.

Die Kappungsgrenze der Modernisierungskosten dient als Schutz für den Mieter, die damit nach einer Modernisierung keinen rasanten Anstieg ihrer Miete fürchten müssen. Gleichzeitig bietet die Regelung auch dem Vermieter einen Vorteil: Mit der Einführung des Mietrechtsanpassungsgesetzes kann der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen bis zu 10.000 Euro mit 30 Prozent Erhaltungsaufwand ansetzen. 70 Prozent der Modernisierungskosten dürfen dann umgelegt werden.

Die jährliche Mieterhöhung darf nicht mehr als 8 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten betragen. Angenommen, die Modernisierungskosten belaufen sich auf 25.000 Euro, würde dies eine Erhöhung von 2.000 Euro pro Jahr bedeuten. Falls die Arbeiten zur Modernisierung mehrere Wohnungen betreffen, werden die Kosten entsprechend ihrem Umfang und Nutzen auf die einzelnen Mieter verteilt.

Wann kommt es zu keiner Mieterhöhung bei einer Modernisierung?

Die Möglichkeit einer Mieterhöhung bei Modernisierung der Immobilie kann ausgeschlossen sein, wenn die neue Miete einschließlich der Betriebskosten für den Mieter eine unzumutbare finanzielle Belastung darstellen würde, was bedeutet, dass die neue Miete praktisch nicht mehr bezahlbar wäre. Wenn die neue Miete mehr als 30 bis 40 Prozent des Haushaltseinkommens ausmacht, ist der Mieter nicht verpflichtet, die Maßnahmen zu akzeptieren.

Beachte! Falls du in der Ankündigung zur Modernisierung auf die Option eines Härteeinwandes hingewiesen hast, ist der Mieter verpflichtet, seine Gründe für eine finanzielle Härte schriftlich bis zum Ende des auf die Ankündigung folgenden Monats mitzuteilen.

Ist eine Modernisierungsmieterhöhung bei einem Staffelmietvertrag möglich?

Bei der Staffelmiete ist eine Mieterhöhung basierend auf der ortsüblichen Vergleichsmiete und aufgrund von Modernisierungen während der Vertragslaufzeit nicht möglich. Laut eines Urteils des Landgerichts Berlin 2018 (Az. 65 S 225/17) ist auch eine nachträgliche Mieterhöhung nicht zulässig, wenn eine Staffelmiete vereinbart wurde. Der Mieter muss lediglich die in der Staffel festgelegte Mieterhöhung zahlen.

Wann kommt es zu einer Mietminderung bei einer Modernisierung?

Mieter haben in der Regel das Recht, die Miete zu mindern, wenn Modernisierungsarbeiten ihre Wohnsituation erheblich beeinträchtigen. Bei energetischen Modernisierungen gilt jedoch eine Ausnahme: In den ersten drei Monaten der Arbeiten steht dem Mieter kein Minderungsrecht zu. Die Höhe der Mietminderung hängt von der Schwere der Beeinträchtigung ab und sollte sorgfältig abgewogen werden, da eine übermäßige Mietminderung zu Problemen führen kann.

Fazit zur Modernisierung des Mietobjekts

Die Modernisierung eines Mietobjekts kann die Wohnqualität des Mieters steigern und den Immobilienwert erhöhen. Vermieter müssen jedoch bestimmte Schritte und Regeln beachten. Modernisierungsmaßnahmen umfassen verschiedene Verbesserungen, die die Wohnqualität verbessern sollen. Bei der Vermietung deiner Immobilie solltest du den Mieter rechtzeitig über Modernisierungsmaßnahmen informieren und dabei Details wie Art, Umfang, Beginn und voraussichtliche Mieterhöhung angeben.

Mieter müssen grundsätzlich Modernisierungsmaßnahmen dulden, es sei denn, sie würden eine unzumutbare Belastung darstellen. In diesem Fall sollten Mieter rechtzeitig Einwände erheben. Die Modernisierungskosten, einschließlich Baumaterial und Handwerkerkosten, können auf den Mieter umgelegt werden, wobei jedoch seit Januar 2019 Höchstgrenzen für Mieterhöhungen nach Modernisierungen gelten.

Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken. Bitte wende Dich für eine Rechtsberatung an die zuständigen Behörden oder einen Anwalt.

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