Zu den Pflichten eines Vermieters gehört unter anderem die Erstellung einer Heizkostenabrechnung. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der Nebenkostenabrechnung bei der Vermietung von Immobilien. Doch wie muss der Vermieter die Heizkosten abrechnen und was beinhaltet die Abrechnung? Wie werden die Heizkosten auf den Mieter umgelegt und wie erstellt man eine Heizkostenabrechnung? In diesem Artikel erläutern wir, was du rund um das Thema Abrechnung der Heizkosten beachten musst.
Die Heizkostenabrechnung ist eine Abrechnung, die der Vermieter an seine Mieter sendet und die die individuelle Verbrauchsmenge von Heizenergie für jede Wohnung im Gebäude sowie die anteiligen Kosten für die zentralen Heizanlagen und Heizeinrichtungen enthält. Die rechtlichen Grundlagen für diese Abrechnung sind in der Heizkostenverordnung (HKVO) festgelegt.
Die Heizkostenabrechnung ist Teil der Nebenkostenabrechnung und gibt die im Abrechnungszeitraum von 12 Monaten angefallenen Heizkosten an. Die Abrechnung wird einmal im Jahr erstellt, muss sich aber nicht auf ein Kalenderjahr beziehen.
Vermieter müssen die Heizkostenabrechnung gemäß § 556 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Abrechnungszeitraums dem Mieter zukommen lassen. Hältst du die Zustellungsfrist der Abrechnung nicht ein, entfallen Ansprüche auf Nachforderungen.
Folgende umlagefähige Kosten werden in der Heizkostenabrechnung aufgelistet:
“Um deinem Mieter auf Housinganywhere ein besseres Bild der Heizkosten zu verschaffen, kannst du sie bei deinem Inserat als Nebenkosten auflisten.
”
Die deutsche Heizkostenverordnung regelt die Abrechnung für Heizkosten und Warmwasser im Miet- oder Nutzverhältnis und im Wohnungseigentümerverhältnis. Die aktuellste Fassung der HKVO stammt aus dem Jahr 2021 und wurde an die Vorgaben der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (EED) angepasst.
Die Heizkostenverordnung legt ihren Fokus auf die Verbrauchskosten für Heizenergie und Warmwasser. 50 bis 70 Prozent dieser Kosten sind verbrauchsabhängig abzurechnen. Der verbleibende Teil (30 bis 50 Prozent) der Kosten wird anhand der Wohn- und Nutzfläche des Mieters berechnet und mittels Verteilerschlüssel umgelegt.
Neueste Regelungen in der Heizkostenverordnung schreiben vor, dass alle neu installierten Warmwasserzähler und Heizkostenverteiler seit Dezember 2021 fernablesbar sein müssen. Seit 2022 muss der Zugriff zu Informationen zur Abrechnung und zum Verbrauch dem Mieter zur Verfügung stehen. Vermieter müssen dafür sorgen, dass diese Informationen dem Mieter zum Beispiel per Email zugeschickt werden.
In § 2 der HKVO wird erläutert in welchen Fällen die Heizkostenverordnung nicht zur Anwendung ankommt. In folgenden Fällen können Vereinbarungen getroffen werden, die von der HKVO abweichen:
Die Abrechnung der Heizkosten beinhaltet relevante Punkte für Mieter und Vermieter, deshalb solltest du bei der Erstellung der Abrechnung darauf achten, dass folgende Elemente inkludiert sind:
Folgende Heiznebenkosten können nicht auf den Mieter umgelegt werden:
Die Erstellung der Heizkostenabrechnung kann vom Vermieter selbst durchgeführt werden. Sie muss immer verbrauchsabhängig erfolgen und kann nicht pauschal erstellt werden. Bei der Abrechnung müssen jedoch bestimmte gesetzliche Vorgaben beachtet werden. Die Abrechnung sollte allem voran nachvollziehbar und verständlich gestaltet sein. Der Verbrauch der Heizenergie sollte für jeden Mieter separat erstellt werden.
Folgende Regelungen der Heizkostenverordnung müssen bei der Erstellung der Abrechnung eingehalten werden:
Beim Erstellen der Heizkostenabrechnung kann der Vermieter ein Guthaben oder eine Nachzahlung errechnen. Im Mietvertrag sollte eine Zahlungsfrist vereinbart werden, wann ein Guthaben zurückzuzahlen ist und wann eine etwaige Nachzahlung auszuzahlen ist.
“Fehlen geeignete Messgeräte für die Messung des anteiligen Verbrauchs, hat der Mieter gemäß § 12 der HKVO das Recht 15 Prozent der Abrechnung zu kürzen.
”
Kommt es während des Abrechnungszeitraums zu einem Mieterwechsel, ist der Vermieter gemäß § 9b der HKVO verpflichtet, den Zählerstand am Tag des Auszugs des alten Mieters und am Tag des Einzugs des neuen Mieters festhalten. Das bedeutet, dass sowohl bei Auszug und Einzug des Mieters auch Warm- und Kaltwasserzählerstände in der Wohnung abgelesen werden müssen. Kommt es zu einem Leerstand der Immobilie, übernimmt der Vermieter die Heizkosten.
Als Vermieter bist du für die fehlerfreie Erstellung der Heizkostenabrechnung verantwortlich. Daher ist es wichtig, Fehler, die eventuell zu unerwarteten Nachzahlungen führen können, zu vermeiden. Der Mieter hat das Recht, die Heizkostenabrechnung genau zu prüfen, deswegen solltest du alle Belege aufbewahren.
Folgende Fehler solltest du vermeiden:
Der deutsche Heizspiegel bewertet die Energieeffizienz von Gebäuden. Die Berechnung des Heizspiegels basiert auf dem Vergleich von Verbrauchswerten und Kosten der Heizungen ähnlicher Gebäude und Haushalte. Der Heizspiegel wird üblicherweise von Verbraucherzentralen und Energieversorgern bereitgestellt und kann Mietern und Vermietern dabei helfen, ihren Energieverbrauch und die Heizkosten in den Mietobjekten zu reduzieren. Gebäude mit übermäßig hohem Energieverbrauch können darauf hindeuten, dass die Heizung ineffizient arbeitet. Vermieter haben somit die Möglichkeit Maßnahmen zu ergreifen. Bei einer Wohnung mit 70 Quadratmeter mit Gasheizung konnte man im Jahr 2021 mit Heizkosten zwischen 545 und 1185 Euro rechnen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die korrekte Abrechnung der Heizkosten eine wichtige Angelegenheit für Vermieter und Mieter ist. Eine fehlerhafte Heizkostenabrechnung kann nicht nur zu erhöhten Kosten führen, sondern auch Streitigkeiten zwischen den Parteien des Mietvertrags hervorrufen. Als Vermieter solltest du auf die regelmäßige Wartung der Messgeräte achten und vor allem die Regelungen der deutschen Heizkostenverordnung einhalten. Außerdem ist eine klare Kommunikation zwischen Mieter und Vermieter ausschlaggebend, um Konflikte in Bezug auf die Heizkostenabrechnung zu verhindern.
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