Wir starten im August ein Sabbatjahr und reisen nun Corona-bedingt „nur“ in Europa und nicht in Südamerika. Da wir nicht wissen, wie sich die Situation weiterentwickelt, wollen wir uns für den „worst case“ vorbehalten, zurück kommen zu können, so dass eine beidseitige Kündigungsfrist von 2 Monaten besteht. Wenn es weiterhin möglich ist, in Europa zu reisen, werden wir bis zum 30.06.2021 unterwegs sein. Die Wohnung (Baujahr 2002/2003) wird mit Nutzung von Wohn- und Schlafzimmer möbliert vermiet...
Wenn du diese Unterkunft buchst und sie stornierst:
Sobald du eine Unterkunft gefunden hast, die dir gefällt, kannst du ganz einfach eine Buchung vornehmen. Vor dem Abschluss einer Buchung müssen sowohl der Mieter als auch der Inserent diese bestätigen. So geht's:
Du brauchst mit Housinganywhere keine Besichtigung durchzuführen und zwar aus gutem Grund: