Mietbürgschaft: Alternative zur Mietkaution

Erfahre wie eine Mietbürgschaft deinen Verwaltungsaufwand reduzieren kann und dir finanzielle Sicherheit bieten kann.

Paulin

4 Minuten Lesezeit
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Aktualisiert am 15 Mai 2024
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Vermietung

Bei der Vermietung einer Immobilie ist es wichtig, sich vor Zahlungsausfällen zu schützen. Eine moderne Alternative zur herkömmlichen Mietkaution ist die Mietbürgschaft. In diesem Artikel erfährst du, wie eine Mietbürgschaft funktioniert, in welchen Situationen sie zum Einsatz kommt, welche Arten es gibt und wie du als Vermieter von einer Mietbürgschaft profitieren kannst, um dein Risiko von Zahlungsausfällen zu minimieren.

Was ist eine Mietbürgschaft?

Eine Mietbürgschaft ist eine Vereinbarung, bei der eine dritte Partei, der Bürge, im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Mieters finanzielle Verpflichtungen übernimmt (§ 765 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Der Mietbürge garantiert dir die Mietzahlungen oder Schadensersatzansprüche, falls der Mieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Dadurch wird dein Risiko für Mietausfälle verringert.

Tipp! Vermietest du deine Unterkunft an Studenten ist eine Mietbürgschaft sinnvoll, da viele Studenten kein Einkommen haben.

Was ist der Unterschied zwischen Mietkaution und Mietbürgschaft?

Die Mietkaution und die Mietbürgschaft sind zwei verschiedene Formen der Mietsicherheit, die Vermieter verwenden können. Der wesentliche Unterschied zwischen einer Mietkaution und einer Mietbürgschaft besteht darin, dass die Mietkaution eine Geldsumme ist, während die Mietbürgschaft eine Vereinbarung mit einer dritten Partei ist, die finanzielle Sicherheit bietet. Die Mietbürgschaft kann im Gegensatz zur Mietkaution auch von Personen mit geringer Bonität oder unzureichender finanzieller Stabilität genutzt werden.

Wann kommen Mietbürgschaften zur Anwendung?

Mietbürgschaften werden in verschiedenen Situationen verwendet:

  • Mieter ohne ausreichende Bonität: Wenn ein potenzieller Mieter beispielsweise nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um die Mietzahlungen abzudecken, kannst du eine Mietbürgschaft als Sicherheit verlangen.
  • Studenten oder junge Berufstätige: Personen ohne umfangreiche Kreditgeschichte, wie Studenten oder junge Berufstätige, können Schwierigkeiten haben, von Vermietern akzeptiert zu werden. Eine Mietbürgschaft kann ihnen helfen, ihre Chancen zu verbessern und dich als Vermieter von ihrer Zahlungsfähigkeit zu überzeugen.
  • Internationale Mieter: Mieter aus dem Ausland, die keine etablierte Kreditgeschichte in ihrer neuen Heimat haben, haben es oft schwer, ihre Zahlungsfähigkeit zu beweisen.
  • Gewerbeimmobilien: Bei einem gewerblichen Mietvertrag werden oft höhere Mietbeträge und längere Laufzeiten vereinbart. In solchen Fällen kann der Vermieter eine Bürgschaft verlangen, um sein finanzielles Risiko zu minimieren.

Wer kann für den Mieter bürgen?

Ein Bürge muss volljährig sein und in der Lage sein, im Schadensfall finanziell einzuspringen. Mietbürgen können somit Eltern, Freunde oder andere Privatpersonen, eine Versicherungsgesellschaft oder eine Bank sein.

Welche Arten der Mietbürgschaft gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Mietbürgschaften, die du in Betracht ziehen kannst. Folgende sind in Deutschland gängig:

  • Ausfallbürgschaft
  • Privatbürgschaft
  • Selbstschuldnerische Bürgschaft
  • Bankbürgschaft oder Mietaval
  • Mietkautionsversicherung

1. Ausfallbürgschaft

Diese Bürgschaftsform tritt ein, wenn der Mieter zahlungsunfähig wird und seinen Mietzahlungen nicht nachkommen kann. Ein Bürge – oft eine Bank oder eine Versicherung – übernimmt dann die ausstehenden Zahlungen bis zu einem vereinbarten Höchstbetrag. Der Bürge zahlt erst wenn alle anderen Möglichkeiten zur Eintreibung der Forderung, einschließlich Zwangsvollstreckung, ausgeschöpft sind.

2. Privatbürgschaft

Bei der Privatpersonenbürgschaft geht eine Privatperson die Verpflichtung ein, die Zahlungsverpflichtungen des Mieters zu übernehmen, falls dieser zahlungsunfähig wird. Eine Privatpersonenbürgschaft kann von Familienangehörigen, Freunden oder anderen Vertrauenspersonen des Mieters übernommen werden.

3. Selbstschuldnerische Bürgschaft

Bei der selbstschuldnerischen Mietbürgschaft übernimmt der Bürge, egal ob bürgende Privatperson, Bank oder Versicherungsgesellschaft die Verpflichtung, für alle Forderungen aus dem Mietverhältnis zu haften, ohne dass du zuvor den Hauptmieter rechtlich in Anspruch nehmen musst. Das bedeutet, dass du dich im Fall von Zahlungsrückständen des Mieters sofort an den Bürgen wenden kannst, der für die offenen Forderungen aufkommen wird.

4. Bankbürgschaft

Bei einer Bankbürgschaft, auch bekannt als Bürgschaftsurkunde, tritt eine Bank als Bürge auf. Hierbei verpflichtet sich die Bank, dem Vermieter die Mietforderungen zu begleichen, falls der Mieter zahlungsunfähig wird oder seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommt.

Wenn du berechtigte Ansprüche gegen den Mieter hast, wie etwa ausstehende Mietzahlungen oder Schäden an der Mietimmobilie, kannst du diese Ansprüche gegenüber der Bank geltend machen. Die Bank ist dann verpflichtet, dir den entsprechenden Betrag aus der Bürgschaft zu erstatten.

5. Mietkautionsversicherung

Bei einer Mietkautionsversicherung tritt eine Versicherungsgesellschaft als Bürge auf. Statt eine Kautionssumme auf ein Mietkautionskonto einzuzahlen oder eine Bürgschaftsurkunde auszustellen, schließt der Mieter eine Versicherung ab, die im Falle von Zahlungsausfällen oder Schäden die Zahlung der Mietkaution an den Vermieter übernimmt. Im Falle eines Schadens oder Zahlungsausfalls kannst du einen Anspruch gegen die Versicherungsgesellschaft geltend machen und die Zahlung der Mietkaution beantragen.

Kann der Vermieter eine Mietbürgschaft zusätzlich zur Kaution verlangen?

Gemäß §551 des BGB darfst du nicht mehr als drei Nettokaltmieten als Sicherheit verlangen. Du kannst zwar zusätzlich zur Mietkaution eine Mietbürgschaft verlangen, solltest jedoch hier ebenfalls diese Höchstgrenze beachten. Der Mietbürge haftet somit bis zu diesem Betrag. Verfügt der Mieter freiwillig über eine Mietbürgschaft oder eine Rettungsbürgschaft, stellt diese eine Ausnahme dar.

Beachte! Eine Überschreitung der Höchstgrenze macht die Bürgschaft ungültig!

Wann liegt eine Bürgschaft auf erstes Anfordern vor?

Eine Mietbürgschaft auf erstes Anfordern liegt vor, wenn der Bürge verpflichtet ist, die vereinbarte Leistung (z. B. Zahlung des Bürgschaftsbetrags) an den Vermieter zu erbringen, sobald dieser die Bürgschaft einfordert. Dabei hat der Bürge keine Möglichkeit, die Forderung rechtlich zu prüfen oder Einwände gegen die Inanspruchnahme zu erheben.

Das bedeutet im Fall einer Mietbürgschaft auf erstes Anfordern kannst du die Bürgschaft sofort und ohne rechtliche Hürden in Anspruch nehmen, falls der Mieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, beispielsweise bei Mietrückständen oder Schäden an der Wohnung.

Eine Bürgschaft ohne erstes Anfordern hingegen ist eine Mietsicherheit, bei der der Bürge erst nach einer rechtlichen Prüfung zur Zahlung verpflichtet ist. Hier kann der Bürge Einwände gegen die Forderung des Vermieters erheben. Dies kann beispielsweise bei Zahlungsausfällen zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen.

Vor- und Nachteile der Mietbürgschaft für Vermieter

Vorteile für Vermieter:

  • Minimierung des Ausfallrisikos: Eine Mietbürgschaft dient als zusätzliche Sicherheit für dich, da du dich im Falle von Zahlungsausfällen des Mieters oder Schäden an der Wohnung den Bürgen zur Verantwortung ziehen kannst.
  • Geringerer Verwaltungsaufwand: Bei der Mietbürgschaft musst du dich nicht um die Anlage oder Verzinsung einer Kaution oder um die Kautionsabrechnung kümmern und sparst somit Zeit und Ressourcen.
  • Erweiterte Auswahlmöglichkeiten bei der Mieterauswahl: Selbst wenn ein potenzieller Mieter eine geringere Bonität hat, kann ein Mietbürge dein Vertrauen stärken und die Entscheidung erleichtern, da zusätzliche finanzielle Sicherheit vorhanden ist.
  • Einfache Schadensabwicklung: Im Falle von Schäden an der Wohnung, die der Mieter an der Mietimmobilie verursacht, kann der Vermieter die Kosten für Reparaturen vom Bürgen erstattet bekommen.
  • Vereinfachte Bonitätsprüfung: Bei Abschluss einer Mietbürgschaft wurde die Solvenz des Mieters bereits durch den Bürgen sichergestellt. Du musst dich daher nicht um eine separate Bonitätsprüfung kümmern.

Nachteile für Vermieter:

  • Begrenzte Haftung des Bürgen: Die Haftung des Bürgen ist in der Regel auf einen festgelegten Betrag von drei monatlichen Nettokaltmieten begrenzt, der im Bürgschaftsvertrag vereinbart wird. Wenn die ausstehenden Mietforderungen oder Schäden diesen Betrag übersteigen, musst du möglicherweise zusätzliche Schritte unternehmen, um den Restbetrag einzufordern.

Fazit zur Mietbürgschaft

Die Mietbürgschaft ist eine attraktive Alternative zur herkömmlichen Mietkaution für Vermieter. Sie bietet zahlreiche Vorteile, darunter eine erhöhte finanzielle Sicherheit, da ein Bürge für Zahlungsausfälle oder Schäden des Mieters haftet. Darüber hinaus entfällt der Verwaltungsaufwand in Zusammenhang mit der Anlage und Verzinsung einer Kaution, da sich der Vermieter nicht um diese finanziellen Aspekte kümmern muss.

Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken. Bitte wende Dich für eine Rechtsberatung an die zuständigen Behörden oder einen Anwalt.

Für Feedback zu diesem Artikel oder andere Vorschläge schicke bitte eine E-Mail an content@housinganywhere.com

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