Energieausweis bei Vermietung: Pflicht für Vermieter

Erfahre, was ein Energieausweis beinhaltet, wann Vermieter einen Energieausweis benötigen und wie viel die Erstellung dieses Ausweises kostet.

Paulin

3 Minuten Lesezeit
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Aktualisiert am 10 Mai 2024
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Vor der Vermietung

Bei der Neuvermietung einer Immobilie müssen Vermieter in Deutschland laut Gebäudeenergiegesetz einen Energieausweis vorlegen. Wir erklären dir im folgenden Artikel, wie du einen Energieausweis beantragen kannst, welche Kosten auf dich zukommen und mit welchen Konsequenzen du rechnen musst, wenn du die Energieausweispflicht nicht einhältst.

Was ist der Energieausweis?

Der Energieausweis ist bei der Vermietung ein wichtiges Dokument, das Informationen zur Energieeffizienz eines Gebäudes liefert. Er gibt Auskunft über den Energiebedarf oder -verbrauch des Gebäudes und enthält Empfehlungen zur Modernisierung. Aktuelle Ausweise für Wohngebäude bringen ebenfalls eine Energieeffizienzkennzeichnung von A+ bis H mit.

Bei reinen Wohngebäuden bezieht sich der Energieausweis auf das gesamte Gebäude und nicht auf einzelne Wohnungen. Sollten jedoch innerhalb des Gebäudes sowohl Wohnungen als auch Räume für andere Nutzungen existieren, bezieht sich der Ausweis ausschließlich auf den Wohnbereich.

Wann brauche ich als Vermieter einen Energieausweis?

Als Vermieter benötigst du einen Energieausweis, wenn du eine Immobilie vermieten, verkaufen oder verpachten möchtest. Dies betrifft sowohl Neubauten als auch Bestandsgebäude. Der Energieausweis muss potenziellen Mietern oder Käufern vorgelegt werden, um über die Energieeffizienz des Gebäudes zu informieren.

Bin ich als Vermieter verpflichtet einen Energieausweis vorzulegen?

Der Vermieter muss den Energieausweis potenziellen Mietern oder Käufern bereits bei der Besichtigung der Immobilie in Papierform vorlegen. Die Informationen im Energieausweis sollen den Interessenten die Möglichkeit geben, den Energieverbrauch und die Energieeffizienz der Immobilie zu bewerten, um diese in ihre Entscheidung einzubeziehen. Falls es zu keiner Besichtigung kommt, muss der Verkäufer oder Vermieter den Energieausweis auf Anfrage des potenziellen Käufers oder Mieters vorlegen.

Gemäß dem Gebäudeenergiegesetz müssen einige Angaben des Energieausweises bereits im Inserat der Immobilie enthalten sein.

Welche Angaben des Energieausweises muss ein Inserat enthalten?

Folgende Angaben sollten im Inserat der Immobilie enthalten sein, sofern ein Energieausweis vorliegt:

  • Art des Energieausweises
  • Endenergieverbrauch oder Endenergiebedarf
  • Hauptenergieträger für die Heizung
  • Baujahr (bei Wohngebäuden)
  • Energieeffizienzklasse (bei Wohngebäuden, sofern der Energieausweis seit April 2014 vorliegt)
  • Getrennte Angaben zum Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch für Wärme und Strom (nur bei Nichtwohngebäuden)

Wann besteht keine Energieausweispflicht?

In folgenden Situationen ist kein Energieausweis erforderlich:

  • Bei bereits vermieteten Wohnräumen
  • Bei selbstgenutzten Immobilien
  • Bei Gebäuden mit weniger als 50 m2 Nutzfläche
  • Bei Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen

Welchen Energieausweis brauche ich als Vermieter?

Es gibt zwei Arten von Energieausweis: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis bewertet den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner, während der Bedarfsausweis auf einer umfassenden energetischen Bewertung des Gebäudes basiert. Der Bedarfsausweis ist genauer, aber auch aufwändiger und teurer in der Erstellung.

Vermieter können frei wählen, welchen Ausweis sie verwenden möchten. Es gibt auch die Möglichkeit, beide ausstellen zu lassen. Bei Neubauten oder Erstvermietungen wird in der Regel nur ein Bedarfsausweis ausgestellt. Für kleinere Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten gelten Ausnahmen: Wenn sie nicht der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen, benötigen Vermieter Bedarfsausweise. Für Gebäude mit noch weniger Wohneinheiten reicht ein Verbrauchsausweis, sofern der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde. Auch bei Neubauten wird ein Bedarfsausweis erstellt.

Wo kann ich einen Energieausweis erstellen lassen?

Gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) dürfen nur Fachkräfte mit spezifischer Ausbildung, Weiterbildung oder Berufserfahrung den Energieausweis ausstellen. Dazu gehören beispielsweise Ingenieure, Architekten, Physiker oder Handwerker. Verbrauchsausweise können auch vom Energieversorger ausgestellt werden. Vermieter können den Energieausweis in der Regel online bestellen.

Tipp: Bei der Erstellung eines Energieausweises ohne Vor-Ort-Begehung ist es ratsam, die online Angebote gründlich zu überprüfen und zu vergleichen.

Wie lange gilt ein Energieausweis?

Ein Energieausweis für Wohngebäude ist in Deutschland für einen Zeitraum von zehn Jahren gültig. Nach Ablauf dieser Frist muss ein neuer Ausweis erstellt werden, sofern das Gebäude erneut vermietet, verkauft oder verpachtet werden soll. Es ist wichtig, diesen Zeitraum im Blick zu behalten und rechtzeitig einen neuen Energieausweis zu beantragen, wenn der alte abläuft.

Seit Mai 2014 enthalten die Energieausweise eine Registriernummer, die vom Deutschen Institut für Bautechnik ausgestellt wird. Diese Nummer ermöglicht stichprobenartige Kontrollen durch Behörden zur Verbesserung der Qualität der Ausweise.

Wie viel kostet die Erstellung eines Energieausweises?

Die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises variieren je nach Art und Größe der Immobilie sowie dem gewählten Ausweisverfahren. In der Regel liegen die Kosten zwischen 50 und 500 Euro. Da die Datenerhebung für den Bedarfsausweis aufwendiger ist, muss man bei der Beantragung mit Kosten zwischen 300 bis 500 Euro rechnen. Ein online bestellter Bedarfsausweis kostet zirka 100 Euro.

Ein Verbrauchsausweis ist normalerweise günstiger aufgrund des geringeren Arbeitsaufwands. Wenn Fotos vorhanden sind, die den energetischen Zustand des Gebäudes zeigen, entfällt oft die Notwendigkeit eines Vor-Ort-Termins. Die Kosten liegen dann zwischen 50 und 100 Euro. Bei größeren Gebäuden mit mehr als sechs Wohneinheiten können die Kosten bei etwa 250 Euro liegen.

Darf man die Kosten für den Energieausweis auf den Mieter umlegen?

Vermieter können die Kosten für den Energieausweis nicht auf die Mieter umlegen, jedoch können sie als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden.

Was passiert, wenn ich ohne Energieausweis vermiete?

Wenn du deine Immobilie neu vermietest, bist du dazu verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen. Beachtest du als Vermieter die Pflicht zur Vorlegung eines Energieausweises nicht, kann es zu Geldstrafen in Höhe von bis zu 15.000 Euro (§ 8 EnEG) kommen.

Fazit zum Energieausweis

Als Vermieter hast du bei der Neuvermietung einer Immobilie die Pflicht, einen Energieausweis vorzulegen. Dieser dient dazu, potenziellen Mietern Auskunft über die energetische Qualität der Immobilie zu geben. Bei Nichteinhaltung der Energieausweispflicht drohen rechtliche Konsequenzen in Form von Bußgeldern.

Daher ist es ratsam, sich frühzeitig um die Erstellung eines Energieausweises zu kümmern. Der Preis für den Energieausweis variiert je nach Art der Immobilie und Umfang der erforderlichen Unterlagen. Letztlich kann der Vermieter die Kosten für den Energieausweis nicht auf die Mieter umlegen, jedoch sind diese als Werbungskosten steuerlich absetzbar.

Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken. Bitte wende Dich für eine Rechtsberatung an die zuständigen Behörden oder einen Anwalt.

Für Feedback zu diesem Artikel oder andere Vorschläge schicke bitte eine E-Mail an content@housinganywhere.com

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