Erfahre wie du Inventar vom Vormieter übernehmen kannst und was eine Ablösevereinbarung beinhalten sollte.
Wenn du eine Wohnung mietest, kann es durchaus vorkommen, dass du einige Möbel vom Vormieter übernimmst. Dadurch kannst du nicht nur Kosten sparen, sondern sparst dir auch den Aufwand, neue Möbel zu besorgen. Wir erklären dir, wie eine Ablösevereinbarung zustande kommt, was die Vereinbarung enthalten muss und wann die Ablöse gezahlt werden muss.
Unter einer Ablöse bei einer Mietwohnung versteht man die Zahlung, die für bestimmte Einrichtungsgegenstände zu Beginn des Mietverhältnisses an den Vormieter geleistet wird. Der Betrag deckt in der Regel die Kosten für Einrichtungsgegenstände, die vom Vormieter gekauft oder montiert wurden und nun vom Nachmieter übernommen werden.
Speziell bei Einbauküchen ist es sehr praktisch, die Küche vom Vormieter zu übernehmen, da die Planung und der Einbau einer Küche sehr aufwändig sein können. Auch bei maßgefertigten Einbauschränken wird oft eine Ablöse vereinbart.
Eine Ablöse kann dann verlangt werden, wenn der Vormieter Investitionen in einer Mietwohnung getätigt hat, die die Immobilie verbessern. Grundsätzlich handelt es sich bei diesen Investitionen um Einrichtungsgegenstände oder Einbauten. Eine Ablöse wird häufig vereinbart, wenn es um die Übernahme einer Küche oder ähnliche Einbauten geht.
Für folgende Einrichtungsgegenstände kann keine Ablösung verlangt werden:
Es existiert grundsätzlich keine gesetzliche Vorgabe für die Höhe der Ablösezahlung. Mieter haben daher die Freiheit, diese mit dem Nachmieter nach eigenem Ermessen auszuhandeln. Dabei obliegt es dem Mieter, den Betrag für seine Möbel festzulegen, solange diese Forderung nicht als übermäßig teuer angesehen wird.
Es gilt die Voraussetzung, dass der Preis angemessen ist und nicht mehr als 50 Prozent über dem tatsächlichen Wert des Möbelstücks liegt, wie vom Bundesgerichtshof (BGH, VIII ZR 212/96) festgelegt. Um die korrekte Höhe der Ablöse zu berechnen, ist es wichtig, den Zeitwert der Möbel zu ermitteln.
Bei der Berechnung des Zeitwerts eines Objekts werden Faktoren wie der Neupreis, das Alter und der aktuelle Zustand berücksichtigt. Ablösevereinbarungen beziehen sich oft auf den Verkauf von Einbauküchen, wobei der Wertverlust besonders bei kostengünstigen Küchen nach etwa zehn Jahren eintritt. Hochwertige Küchen hingegen verlieren ihren Wert in der Regel erst nach rund 20 Jahren Nutzungsdauer.
Die Berechnung erfolgt folgendermaßen: Im ersten Jahr verliert die Küche 24 Prozent ihres Werts, gefolgt von einem jährlichen Verlust von vier Prozent. Zuschläge oder Abschläge werden je nach Qualität der Elektrogeräte hinzugefügt oder für defekte Geräte abgezogen.
Folgende Formel wird für die Ermittlung des Zeitwertes benutzt:
Zeitwert = (Wiederbeschaffungswert - Wertminderung im 1. Jahr - Wertminderung in den Folgejahren) x Restlebensdauer / (durchschnittliche Lebensdauer - 1) + Zuschlag - Abschlag
Angenommen, die Küche hat ursprünglich 20.000 Euro gekostet und hat eine durchschnittliche Lebensdauer von 20 Jahren. Nach fünf Jahren wird die Wohnung gewechselt, die Küche soll dem Nachmieter verkauft werden, ohne Zuschläge oder Abschläge. Dann ergibt sich folgende Berechnung:
Rechtlich gesehen dürfte die Ablöse dieser Einbauküche bis zu 50 Prozent über dem errechneten Wert liegen. Das würde in diesem Fall eine Ablöse in der Höhe von 13.263,16 Euro ergeben. Der Nachmieter ist jedoch nicht verpflichtet, diesen Betrag zu bezahlen.
Der vorherige Mieter kann dem Nachmieter seine eigenen Möbel und Ausstattung anbieten, aber es besteht keine Verpflichtung zur Übernahme für den Nachmieter. Zudem muss der Mieter die Zustimmung des Vermieters einholen, um diese Gegenstände in der Wohnung zu belassen.
Die Ablösevereinbarung wird dann zwischen dem aktuellen Mieter und dem Nachmieter ausgehandelt. Ein schriftlicher Kaufvertrag ist nicht zwingend erforderlich, wird jedoch aus Beweiszwecken empfohlen.
Eine Ablösevereinbarung ist ein Vertrag, der zwischen Vormieter und Nachmieter abgeschlossen wird. Die Vereinbarung hält die Übernahme von bestehendem Inventar oder Einrichtungen bei einem Mieterwechsel schriftlich fest. Diese Art von Kaufvertrag kommt bei der Unterzeichnung des Mietvertrags zustande.
Beachte, dass die Ablösevereinbarung nur dann gültig ist, wenn der Mietvertrag zustande kommt.
Beim Verfassen einer Ablösevereinbarung sollte man darauf achten, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Zahlung der Ablöse für eine Küche hängt von den individuellen Vereinbarungen ab, die in der Ablösevereinbarung festgelegt sind. In vielen Fällen erfolgt die Zahlung, wenn der neue Mieter offiziell in die Immobilie einzieht. Wir empfehlen dir alle Aspekte der Ablöse, einschließlich der Küchenausstattung, im Voraus zu klären, um Unklarheiten und Unstimmigkeiten zu vermeiden.
Eine Ablösevereinbarung kann sowohl für den Vormieter als auch für den Nachmieter vorteilhaft sein. Der Vormieter erhält einen angemessenen Preis für Einrichtungsgegenstände, die er nicht mehr nutzen kann und erspart sich den Ausbau. Im Gegenzug profitiert der neue Mieter von einer kostengünstigen Küche oder anderem Inventar. Die Berechnung des Zeitwerts kann dir dabei helfen, eine faire Ablösesumme zu ermitteln.
Insgesamt bieten Ablösevereinbarungen bei Mietwohnungen eine praktische Möglichkeit, vorhandenes Inventar zu übernehmen und somit Zeit und Kosten bei der Einrichtung zu sparen. Bei der Erstellung einer Vereinbarung sollte man auf die Auflistung der übernommenen Gegenstände, Zahlungsmodalitäten und die Zustimmung aller Parteien achten.
Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken.
Bitte wende Dich für eine Rechtsberatung an die zuständigen Behörden oder einen Anwalt.
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In diesem Artikel
Was ist eine Ablöse bei Mietwohnungen?
Wofür darf eine Ablöse verlangt werden?
Wie hoch darf die Ablöse sein?
Wann muss der Nachmieter die Ablöse zahlen?
Was ist eine Ablösevereinbarung?
Wie schreibe ich eine Ablösevereinbarung?
Wann muss die Ablöse für eine Küche bezahlt werden?
Fazit zu Ablösevereinbarungen bei Mietwohnungen
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