Trinkwasserverordnung: Anforderungen an Vermieter

Paulin

Aktualisiert am März 29 • 4 Minuten Lesezeit

Als Vermieter sollte man darauf achten, dass die Gesundheit des Mieters durch das Trinkwasser keinesfalls gefährdet wird. Daher ist es wichtig, bei der Vermietung einer Immobilie die Regelungen der deutschen Trinkwasserverordnung zu beachten. Doch welche konkreten Anforderungen stellt die Trinkwasserverordnung an den Vermieter? In unserem Artikel erklären wir, was man unter der Trinkwasserverordnung versteht, wie man die Anforderungen erfüllt und wie man die Qualität des Trinkwassers sicherstellen kann.

Was versteht man unter der Trinkwasserverordnung?

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist eine Verordnung in Deutschland, die die Anforderungen an die Qualität von Trinkwasser festlegt. Die Verordnung regelt die Überwachung und Sicherung der Trinkwasserqualität sowie den Betrieb und die Instandhaltung von Trinkwasseranlagen. Das Ziel der Trinkwasserverordnung ist es, sicherzustellen, dass Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch sauber, hygienisch einwandfrei und gesundheitlich unbedenklich ist.

Die Verordnung gilt für alle Wasserversorgungsanlagen, die Trinkwasser bereitstellen, egal ob es sich um kommunale Anlagen oder private Brunnen handelt. Die Einhaltung der Trinkwasserverordnung ist für alle Vermieter, Eigentümer und Betreiber von Trinkwasseranlagen verpflichtend und wird von den Gesundheitsämtern überwacht.

Was steht in der Trinkwasserverordnung?

Die deutsche Trinkwasserverordnung besteht insgesamt aus 7 Abschnitten und enthält unter anderem folgende Bestimmungen:

  • Grenzwerte für verschiedene Parameter: Die TrinkwV legt Grenzwerte für eine Vielzahl von chemischen, mikrobiologischen und physikalischen Parametern im Trinkwasser fest, darunter beispielsweise Blei, Kupfer, Nitrat und coliforme Bakterien. Achte darauf, dass diese Grenzwerte nicht überschritten werden, damit das Trinkwasser für den menschlichen Verzehr geeignet ist.
  • Untersuchungspflichten: Vermieter und Betreiber von Trinkwasseranlagen sind verpflichtet, regelmäßige Untersuchungen des Trinkwassers durchzuführen, um die Einhaltung der Grenzwerte sicherzustellen. Die Häufigkeit und Art der Untersuchungen hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Größe der Trinkwasseranlage und der Anzahl der versorgten Personen.
  • Maßnahmen bei Grenzwertüberschreitungen: Wenn bei einer Untersuchung Grenzwerte überschritten werden, müssen Vermieter und Betreiber von Trinkwasseranlagen geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Ursache der Überschreitung zu ermitteln und das Problem zu beheben.

Was sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung?

Vermieter müssen dafür sorgen, dass das Trinkwasser gesundheitlich unbedenklich ist. Sie sollten dafür sorgen, dass sie folgende Anforderungen der Trinkwasserverordnung umsetzen, um sicherzustellen, dass die Qualität des von ihnen zur Verfügung gestellten Trinkwassers gut ist.

  • Überprüfung der Trinkwasseranlage: Vermieter müssen sicherstellen, dass ihre Trinkwasseranlagen den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen und regelmäßig überprüft und gewartet werden.
  • Einhaltung von Grenzwerten: Vermieter müssen sicherstellen, dass die Trinkwasserqualität den Grenzwerten der deutschen Trinkwasserverordnung entspricht. Hierzu sind regelmäßige Untersuchungen des Trinkwasser erforderlich.
  • Informationspflicht: Vermieter müssen ihre Mieter über die Qualität des Trinkwassers informieren. Hierzu gehören beispielsweise die Bereitstellung von Trinkwasseranalysen oder die Auskunft über den letzten Untersuchungszeitpunkt.
  • Anmeldung der Warmwasseranlage: Eine Anmeldung der Warmwasseranlage der Immobilie beim örtlichen Gesundheitsamt muss vom Vermieter durchgeführt werden.
  • Anzeigepflicht: Bestimmte Ereignisse und Veränderungen, die die Trinkwasserqualität beeinträchtigen könnten, müssen unverzüglich dem Gesundheitsamt angezeigt werden. Hierzu zählen beispielsweise die Überschreitung von Grenzwerten bei der Wasserqualität.

Achtung! Befindet sich eine Wohnung im Leerstand, sollte man darauf achten, dass die Leitungen in regelmäßigen Abständen, am besten einmal pro Woche, gespült werden.

Was versteht man unter der Legionellenprüfung?

Die regelmäßige Überprüfung des Trinkwassers auf Legionellen ist eine wichtige Aufgabe, um Verunreinigungen im Trinkwasser zu vermeiden.

Legionellen sind Bakterien, die in natürlichen und künstlichen Wassersystemen vorkommen, wie beispielsweise in Trinkwasserleitungen. Die Bakterien können bei Menschen durch das Einatmen von vernebelten Wassertröpfchen, die Legionellen enthalten, eine schwere Lungenentzündung namens Legionärskrankheit verursachen.

Bei der Legionellenprüfung kommt es zunächst auf die Größe der Wasseranlage an, ob es sich um Groß- oder Kleinanlagen handelt. Bei einer Großanlage mit einem Warmwasserspeicher von mehr als 400 Litern oder einem Rohrleitungsvolumen von mehr als 3 Litern müssen Vermieter das Trinkwasser mindestens alle 3 Jahre von einem zertifiziertem Labor auf Legionellen prüfen lassen.

Bei Kleinanlagen mit einem Warmwasserspeicher von kleiner oder gleich 400 Litern oder einem Rohrleitungsvolumen kleiner oder gleich 3 Litern wie Hausbrunnen können 5 Jahre zwischen der Legionellenprüfung liegen. Die Prüfung der Trinkwasserqualität erfolgt durch die Entnahme von 3 Proben.

Die Kosten einer Legionellenprüfung betragen in der Regel zwischen 100 und 230 Euro und können, falls im Mietvertrag vereinbart, über die Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden.

Können die Kosten für die Legionellenprüfung auf die Mieter umgelegt werden?

Die Kosten für die Legionellenprüfung werden normalerweise nicht auf die Mieter umgelegt. Stattdessen tragen in der Regel die Eigentümer oder die Wohnungseigentümergemeinschaft diese Kosten, da es sich um Maßnahmen zur Trinkwasserhygiene handelt.

Was muss der Vermieter bei Legionellen machen?

Wenn in deinem Mietobjekt ein erhöhter Legionellenbefall festgestellt wurde, musst du als Vermieter so schnell wie möglich handeln. Zuerst sollte der Mieter darüber informiert werden. Außerdem muss dies dem Gesundheitsamt schnellstens mitgeteilt werden. Der Vermieter muss gemäß §§ 9 Abs. 8, 16 und 16 Abs. 7 die Einleitung von Schutzmaßnahmen veranlassen. Der Eigentümer muss zudem für die Erstellung einer Gefährdungsanalyse sorgen. Folgende Tabelle mit den Grenzwerten bei Legionellen bietet einen guten Überblick über die Massnahmen bei einem Legionellenbefall.

Novellierung der Trinkwasserverordnung

Um der EU Trinkwasserrichtlinie, die am 12.01.2021 in Kraft getreten ist, zu entsprechen, haben die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bis 2023 Zeit, die Inhalte dieser Richtlinie in das Recht des jeweiligen Landes zu integrieren.

Am 20. Juni 2023 wurde eine Überarbeitung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Deutschland vorgenommen, welche die bereits bestehende TrinkwV vom 21. Mai 2001 aktualisiert. Die neue Trinkwasserverordnung ist seit dem 24. Juni 2023 wirksam und beinhaltet verschiedene Neuerungen.

Dazu gehört die Implementierung eines risikobasierten Ansatzes für den Schutz von Trinkwasser, die Einführung von zusätzlichen Parametern, sowie die Festlegung strengerer Grenzwerte für Schadstoffe wie Chrom, Arsen und Blei. Zusätzlich sind Immobilieneigentümer nun dazu verpflichtet, alte Bleileitungen bis zum 12. Januar 2026 entweder stillzulegen oder zu ersetzen. Die Nutzung von Ionenaustauscherharzen zur Eliminierung von Nitraten wurde bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.

Strafen bei Nichteinhaltung der Trinkwasserverordnung

Die Nichteinhaltung der Trinkwasserverordnung kann sowohl für Vermieter als auch für Betreiber von Trinkwasseranlagen schwerwiegende Folgen haben. Verstöße gegen die Anforderungen der Verordnung können zu Bußgeldern bis zu 25.000 Euro zur Folge haben. Außerdem kann die Wasserversorgungsanlage stillgelegt werden.

Vermieter können zudem auch zivilrechtlich haftbar machen, wenn Mieter aufgrund von Verunreinigungen im Trinkwasser erkranken oder Schäden ihrer Gesundheit erleiden. In solchen Fällen können Schadensersatzforderungen gegen den Vermieter erhoben werden.

Fazit zur Trinkwasserverordnung

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung der Trinkwasserqualität in Deutschland. Sie ist auch bei der Vermietung einer Immobilie von Bedeutung da legt verbindliche Anforderungen an die Qualität des Trinkwassers festlegt, die von allen Vermietern, Eigentümern und Betreibern von Trinkwasseranlagen eingehalten werden müssen.

Die Einhaltung der Trinkwasserverordnung ist von großer Bedeutung, da unsauberes Trinkwasser erhebliche gesundheitliche Risiken birgt. Vermieter haben eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der Verordnung, da sie sicherstellen müssen, dass das von ihnen bereitgestellte Trinkwasser den Anforderungen entspricht. Eine regelmäßige Legionellenprüfung ist dabei unerlässlich, um potenzielle Gefahren zu erkennen und die Gesundheit der Bewohner zu schützen.

Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken. Bitte wende Dich für eine Rechtsberatung an die zuständigen Behörden oder einen Anwalt.

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