Darf ein Vermieter Katzen verbieten?

Paulin

Aktualisiert am Feb. 19 • 3 Minuten Lesezeit

Haustiere sind für viele unverzichtbare Begleiter im Alltag. Insbesondere Katzen haben sich in Deutschland als beliebte Hausgenossen etabliert. Doch was geschieht, wenn der Vermieter die Katzenhaltung untersagt? Ist es tatsächlich rechtens, Haustiere in Mietwohnungen zu verbieten? Die Frage nach der Tierhaltung in Mietwohnungen ist ein sensibles Thema, das oft für Diskussionen sorgt. Dieser Artikel klärt auf und gibt Einblick in die Rechte von Mietern bezüglich der Tierhaltung.

Haustierhaltung im Mietrecht

Grundsätzlich darf der Vermieter dem Mieter die Haltung eines Haustieres in der Mietwohnung nicht verbieten, wenn diese dem vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache nicht widerspricht und andere Mieter nicht beeinträchtigt. Was unter "vertragsgemäßem Gebrauch” zu verstehen ist, hängt vom Einzelfall ab. In der Regel geht man jedoch davon aus, dass das Haustier nicht übermäßig Lärm oder Schmutz verursacht und keine Schäden an der Mietwohnung anrichtet.

Sind Kleintiere in der Mietwohnung erlaubt?

Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes (Az. VIII ZR 340/06) gehören kleine Haustiere wie Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen und Fische zu den Tierarten, die man unproblematisch in Mietwohnungen halten darf. Diese Tiere neigen nicht dazu, Schäden in der Wohnung zu verursachen oder die Nachbarn zu stören. Für kleine Haustiere muss man daher gewöhnlich auch nicht um Erlaubnis fragen.

Welche Ausnahmen gibt es bei der Kleintierhaltung?

Bei einigen Kleintieren gibt es jedoch Ausnahmen. Ratten sind ein umstrittenes Thema: Einige Gerichte haben bereits Einschränkungen für die Haltung von Ratten in Wohnungen ausgesprochen, oft aufgrund von Ekel seitens anderen Bewohnern gegenüber diesen Tieren. Ebenso wurden Frettchen in manchen Fällen verboten, da sie einen strengen Geruch verursachen können und die Wohnung stark verschmutzen.

Bestimmte Terrarientiere bergen bei einem Entkommen Risiken für ihre Besitzer und Mitbewohner. Hierzu zählen verschiedene Spinnen, Skorpione oder Reptilien. Diese potenziell gefährlichen Kleintiere erfordern ebenfalls eine explizite Genehmigung seitens des Vermieters. Darüber hinaus gibt es in einigen Bundesländern entweder Haltungsverbote für derartige Tiere oder es ist eine behördliche Erlaubnis zur Haltung erforderlich.

Ziervögel wie Sittiche und Papageien sind in Mietwohnungen nicht automatisch erlaubt. Ihre lauten Geräusche während der Ruhezeiten können die Nachbarn stören und potenziell zu Konflikten führen, weshalb hier Vorsicht geboten ist.

Ist die Haltung von Katzen und Hunden erlaubt?

Wie bereits erwähnt, kann der Vermieter die Haltung eines Haustieres in der Mietwohnung nicht gänzlich untersagen. Prinzipiell hängt die Erlaubnis zur Haltung von Haustieren von den Regelungen im Mietvertrag ab. Der Mietvertrag darf lediglich eine Erlaubnispflicht enthalten. Das bedeutet, dass du vor der Haltung von Haustieren wie Katzen oder Hunden die Erlaubnis des Vermieters einholen musst. Der Vermieter muss dann anhand der Interessen aller betroffenen Parteien abwägen, ob er die Haltung der Haustiere erlaubt.

Wann darf der Vermieter Haustiere verbieten?

Ein Vermieter kann die Tierhaltung dann untersagen, wenn sachliche Gründe vorliegen. Handelt es sich um gefährliche Tiere wie beispielsweise Schlangen, hat der Vermieter das Recht, die Haltung zu verbieten. Die Eigentümergemeinschaft kann sogar die Haltung von Schlangen und Ratten in einer Eigentumswohnung mittels eines Mehrheitsbeschlusses untersagen. Sollten Haustiere außerdem durch Lärm, Geruch oder Gefährdung der Nachbarn Probleme verursachen, kann der Vermieter ein Tierhaltungsverbot rechtfertigen.

Gut zu wissen! Besitzt du einen Kampfhund, der in Deutschland als gefährlich eingestuft wird, kann es ebenfalls sein, dass der Vermieter die Haltung in der Mietwohnung untersagt.

Darf der Vermieter nachträglich ein Haustier verbieten?

Sollte das Haustier beispielsweise eine Gefahr für Nachbarn oder Anwohner darstellen, behält sich der Vermieter das Recht vor, seine zuvor erteilte Genehmigung zur Tierhaltung zurückzuziehen. Falls der Mieter das Tier nicht aus der Wohnung entfernt, hat der Vermieter das Recht, dem Mieter zu kündigen. In der Regel wird dem Mieter eine Frist von 2 Wochen gesetzt.

Kann mich der Vermieter wegen einem Hund kündigen?

Die Kündigung eines Mietverhältnisses wegen eines Haustiers, wie zum Beispiel eines Hundes, ist in der Regel nicht ohne Weiteres möglich. Für eine Kündigung des Mieters muss ein rechtswirksamer Kündigungsgrund vorliegen. Das bedeutet, dass das Haustier andere Mieter erheblich stören muss. Außerdem muss der Vermieter den Mieter zuvor abmahnen.

Was kann man als Mieter tun, wenn der Vermieter Haustiere verbietet?

Ein absolutes Haustierverbot seitens des Vermieters ist verboten. Falls der Vermieter dennoch die Tierhaltung im Mietvertrag verbietet und es keinen plausiblen Grund für das Haustierverbot gibt, kannst du deinen Anspruch auf die Haustierhaltung gerichtlich durchsetzen. Wir empfehlen dir jedoch, zuerst das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen.

Tipps für Mieter zur Haustierhaltung

Um potenzielle Konflikte mit dem Vermieter zu vermeiden, empfehlen wir dir als Mieter folgende Tipps zu beachten:

  • Mietvertrag prüfen: Überprüfe den Mietvertrag auf Klauseln zur Haustierhaltung. Kläre im Vorfeld mit dem Vermieter, ob Haustiere erlaubt sind und wenn ja, unter welchen Bedingungen.
  • Rücksicht auf Nachbarn: Achte darauf, dass deine Haustiere die Nachbarn nicht stören und versuche, Lärm und Geruchsbelästigung zu vermeiden.
  • Schäden melden und beheben: Melde eventuelle Schäden, die durch Haustiere entstehen, um sie schnellstmöglich reparieren zu lassen.
  • Kommunikation mit dem Vermieter: Halte eine offene Kommunikation mit dem Vermieter aufrecht. Informiere ihn über eventuelle Änderungen oder Probleme bezüglich der Haustiere.

Fazit zur Tierhaltung in der Mietwohnung

Die Frage, ob der Vermieter die Haltung von Haustieren in der Mietwohnung untersagen kann, ist komplex. Grundsätzlich ist die Haltung von Kleintieren wie Hamstern, Meerschweinchen oder Fischen üblicherweise unproblematisch und fällt unter den vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung.

Allerdings gibt es Ausnahmen und Grauzonen: Bestimmte Tiere wie Ratten oder Frettchen sind umstritten und können aufgrund potenzieller Beeinträchtigungen vom Vermieter verboten werden. Auch Ziervögel wie Sittiche und Papageien können aufgrund ihrer Lautstärke während der Ruhezeiten für Unmut sorgen.

Letztlich zeigt sich, dass die Frage zur Haustierhaltung in Mietwohnungen nicht eindeutig zu beantworten ist und von verschiedenen Faktoren abhängt. Wenn du als Mieter ein Haustier in deiner Mietwohnung halten möchtest, solltest du dich vorsichtshalber mit deinem Vermieter abstimmen. Wir empfehlen dir daher, deinen Vermieter vor der Anschaffung eines Haustieres zu informieren oder um Erlaubnis zu bitten.

Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken. Bitte wende Dich für eine Rechtsberatung an die zuständigen Behörden oder einen Anwalt.

Für Feedback zu diesem Artikel oder andere Vorschläge schicke bitte eine E-Mail an content@housinganywhere.com

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